Vor 100 Jahren: Körperschaftsrechte in Hamburg – Ein Meilenstein für die Neuapostolische Kirche

Am 4. Mai 1925 wurde die „Neuapostolische Kirche im hamburgischen Staatsgebiet“ als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt – ein historischer Schritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung mit den großen Kirchen und ein Meilenstein in der Geschichte der Neuapostolischen Kirche. In einer Zeit, in der kleinere Glaubensgemeinschaften häufig als „Sekten“ abgewertet und staatlich benachteiligt wurden, markierte dieser Akt eine bemerkenswerte Ausnahme. Er war Ergebnis intensiver Bemühungen von Kirchenvertretern und Juristen, die sich auf die neuen Möglichkeiten der Weimarer Reichsverfassung stützten.

Dr. Manfred Henke, promovierter Historiker, hat dieses Ereignis anlässlich des 100. Jahrestags eingehend untersucht. In seinem Fachartikel beleuchtet er die politischen und juristischen Hintergründe, das schwierige Verhältnis zur evangelischen Amtskirche sowie die Rolle einzelner Persönlichkeiten und Landesbehörden. Deutlich wird: Hamburg handelte progressiv – während in Preußen und anderen deutschen Staaten Anträge der Neuapostolischen Kirche oft verschleppt oder abgelehnt wurden.

Er schreibt: „Noch 1911 waren Versuche der Kirche gescheitert, in Hamburg überhaupt als „Körperschaft“ auf der Ebene des Privatrechts anerkannt zu werden. Erst dadurch hätte ihr Kirchengebäude in Hamburg-Borgfelde auf den Namen der Kirche in das Grundbuch eingetragen werden können. Jetzt hatte die Kirche mehr erreicht: Sie war nicht nur als privatrechtliche Körperschaft rechtsfähig geworden, sondern zusätzlich unter den Schutz des Staates gestellt worden. Damit war ein Höhepunkt, aber zugleich auch das vorläufige Ende einer hoffnungsvollen Entwicklung zur rechtlichen Besserstellung aller neuapostolischen Gebietskirchen in Deutschland erreicht.“

Die Studie zeichnet ein differenziertes Bild von den Herausforderungen, mit denen sich die Kirche in der jungen Weimarer Republik konfrontiert sah. Sie zeigt auf, wie eng religiöse Anerkennung, staatliches Misstrauen und gesellschaftliche Vorurteile miteinander verwoben waren – und wie mutig und vorausschauend einzelne Verantwortliche im Hamburger Staatsapparat agierten.

Die heutige rechtliche Stellung der Neuapostolischen Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts in ganz Deutschland basiert auf Entwicklungen wie jener von 1925. Der Rückblick auf diesen Abschnitt der Kirchengeschichte macht deutlich, wie grundlegend sich die Rahmenbedingungen religiösen Lebens verändert haben – und wie bedeutsam rechtliche Gleichstellung für die freie Entfaltung des Glaubens ist.

Der vollständige Artikel richtet sich nicht nur an kirchengeschichtlich Interessierte, sondern auch an alle, die sich für Verfassungsfragen, religiöse Pluralität und staatlich-kirchliche Beziehungen interessieren. Er dokumentiert einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung – und bietet neue Perspektiven auf die Rolle der Neuapostolischen Kirche im historischen Wandel.

Dr. Manfred Henke wurde mit einer Arbeit zur Sozialgeschichte der frühen Quäkerbewegung im Fach Mittlere und Neuere Geschichte promoviert und hat bis 2014 als Studienrat die Fächer Geschichte und Englisch unterrichtet, zuletzt in Teilzeit. Er ist seit ihrer Gründung Mitglied der von Stammapostel Fehr errichteten Arbeitsgruppe „Geschichte der Neuapostolischen Kirche“ der Neuapostolischen Kirche International und als Pensionär weiterhin Inhaber der geschichtlichen Forschungsstelle der Gebietskirche Nord- und Ostdeutschland.

Abonnieren Abmelden