Gottesdienste zu Karfreitag und Ostern: Ergänzende Hinweise

Mit der Rücknahme der Bitte von Bund und Ländern, die Gottesdienste zu Karfreitag und Ostern ausschließlich virtuell stattfinden zu lassen, sollen nun doch Präsenzgottesdienste an den Feiertagen möglich sein. Die Entscheidung für einen Präsenzgottesdienst soll in Abhängigkeit der lokalen Inzidenzwerte und mit Rücksprache der zuständigen Apostel erfolgen. Zusätzlich wird an den Feiertagen ein Gottesdienst via YouTube angeboten.

Erst am Dienstag teilte Bezirksapostel Rüdiger Krause per Rundschreiben mit, dass die Kirchenleitung der Bitte von Bund und Ländern nachkomme und die Gottesdienste zu Karfreitag und Ostern ausschließlich virtuell anbiete (wir berichteten). „In den vergangenen Tagen wurde die Bitte zurückgenommen, auf Präsenzgottesdienste an Karfreitag und Ostern zu verzichten“, so der Bezirksapostel in einem neuen Rundschreiben an alle Amtsträger am Freitag, 26. März 2021.

Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung wurden die bisher geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angepasst, die vom 2. bis zum 18. April 2021 gelten sollen:

  1. An Karfreitag und Ostersonntag wird ein Gottesdienst via YouTube angeboten (wir berichteten). Den Gottesdienst zu Karfreitag wird Apostel Dirk Schulz in Hamburg-Alstertal durchführen und den Ostergottesdienst soll Apostel Jens Korbien in Leipzig-Mitte leiten. Die Gottesdienste finden nun mit anwesender Gemeinde und Feier des Heiligen Abendmahls statt.
     
  2. Darüber hinaus können in den Gemeinden Präsenzgottesdienste zu Karfreitag, Ostern und auch nach den Feiertagen stattfinden, mit der Regelung, dass ab einem Inzidenzwert von 100 (im Landkreis oder in der Stadt) geprüft werden muss, ob ein Präsenzgottesdienst stattfinden kann.

    Die Erfahrungen der letzten Monate habe gezeigt, dass unter strenger Einhaltung des Hygienekonzepts eine Ansteckungsgefahr während eines Gottesdienstes eher nicht bestehe, so der Bezirksapostel. „Da jedoch die Inzidenzwerte in unserem Arbeitsbereich sehr unterschiedlich sind, bitte ich um eine Prüfung vor Ort.“ Der Bezirksvorsteher entscheide nach Rücksprache mit dem zuständigen Apostel, ob Präsenzgottesdienste stattfinden können oder nicht. Dies betrifft auch die Gottesdienste, die planmäßig von Aposteln oder Bischöfen durchgeführt werden sollen.
     
  3. In der Woche finden noch keine Präsenzgottesdienste statt, sondern werden als Videogottesdienste per YouTube angeboten. Dieses Angebot soll auch nach den Feiertagen fortgesetzt werden.
     
  4. Unterrichte, Seniorentreffen, Jugendstunden und Chorproben finden noch nicht statt.